Probezeit wenn Fähigkeiten schon bekannt (Einstellung)

Pernille, Wednesday, 10.06.2015, 14:57 (vor 4153 Tagen)

Ein Schwerbehinderter mit abgeschlossenem Studium hat mehr als zwei Jahre als Aushilfe in einem Unternehmen gearbeitet. Er hat die ganze Tätigkeiten von begleitend unterstützt von jemandem, der jetzt das Unternehmen verlässt. Der Schwerbehinderte ist der beste Kandidat. Er kennt sich ja schon mit allem aus. Ausserdem unterstützt es derjenige, der das Unternehmen verlässt, dass der Schwerbehinderte seine Aufgaben übernimmt. Der Schwerbehinderte ist komplett eingearbeitet und es findet auch eine Übergabe statt.

Das Unternehmen will entweder ein befristeter Vertrag anbieten (1 Jahr) oder eine Probezeit von 6 Monaten. Ist das zulässig? Seine Kenntnisse sind ja schon bekannt.

Der Schwerbehinderte war oft als Aushilfe krank. Man vermutet, dass dies wieder Fall sein wird. Die Firma hat Bammel davor ihn einzustellen und redet darüber "wenn er wieder krank wird, etc"

Ist das Diskriminierung?

Probezeit wenn Fähigkeiten schon bekannt

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 10.06.2015, 15:16 (vor 4153 Tagen) @ Pernille

hallo,

natürlich kann das eine Diskriminierung sein, aber das Problem sollte die SBV sehr pragmatisch angehen.

Falls mit der Probezeit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verknüpft ist und der Bewerber bereits vorher befristete Arbeitsverhältnisse beim AG hatte und sich die Arbeitsaufgaben nicht wesentlich ändern, sollte die Probezeitvereinbarung einfach akzeptiert werden, da sie sowieso unzulässig und rechtswidrig wäre. Der AG könnte daraus keinerlei Rechte ableiten. So zB ErfK, Müller-Glöge, § 14 TzBfG Rn 49f

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&Tschüß

Wolfgang

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