Probezeit wenn Fähigkeiten schon bekannt (Einstellung)
hallo,
natürlich kann das eine Diskriminierung sein, aber das Problem sollte die SBV sehr pragmatisch angehen.
Falls mit der Probezeit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verknüpft ist und der Bewerber bereits vorher befristete Arbeitsverhältnisse beim AG hatte und sich die Arbeitsaufgaben nicht wesentlich ändern, sollte die Probezeitvereinbarung einfach akzeptiert werden, da sie sowieso unzulässig und rechtswidrig wäre. Der AG könnte daraus keinerlei Rechte ableiten. So zB ErfK, Müller-Glöge, § 14 TzBfG Rn 49f
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&Tschüß
Wolfgang