Weitergabe einer Mail mit Stellungnahme der SBV (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 14.06.2015, 12:58 (vor 4149 Tagen) @ Tane

hallo,

es fällt mir aufgrund Deiner Schilderung etwas schwer, im konkreten Fall ein Problem zu sehen.

Rechtlich gesehen muß eine Weiterleitung ganz klar untersagt sein, wenn sich dieses Weiterleitungsverbot nicht aus gesetzlichen Vorschriften ergibt.
wenn Du also keine intimen Details wie zB Diagnosen des sbM in Deiner Stellungnahme ausgeplaudert hast (was ohne ausdrückliche Genehmigung des Betroffenen sowieso heikel wäre) und das Mail nicht ausdrücklich als "persönlich" bzw. "vertraulich" gekennzeichnet hast, spricht rechtlich mE nichts gegen eine Weiterleitung.
Wenn Du hier aus welchen Gründen auch immer Restriktionen einbauen willst, wäre das nur möglich im Rahmen einer Integrationsvereinbarung, die auch entsprechende Prozessregeln - u.a. zur Weitergabe von Informationen in einem Integrationsverfahren - beinhaltet.

Ich sehe auch nicht unbedingt sonstige Gründe, warum eine derartige Stellungnahme der SBV unbedingt vertraulich sein muß. Ganz im Gegenteil könnte eine gute Stellungnahme auch werbend bzw. Vorurteile abbauend wirken gerade bei denjenigen, die einer Maßnahme zugunsten von sbM kritisch bzw. ablehnend gegenüberstehen.
Meine Stellungnahmen in derartigen Fällen versuche ich jedenfalls in Absprache mit dem betroffenen sbM immer so abzufassen, daß sie möglichst allen direkt und indirekt Beteiligten/Betroffenen zugänglich gemacht werden kann.

--
&Tschüß

Wolfgang


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