Information des AG bei Rentenantrag (Umgang mit Arbeitgeber)

c.amio, Saarland, Tuesday, 30.06.2015, 11:32 (vor 4133 Tagen)

Hallo Mitstreiter,

ich habe eine gleichgestellte Mitarbeiterin die seit längerer Zeit erkrankt ist.
Sie hat mich heute angerufen.
Sie ist zur Zeit weiter arbeitsunfähig und muß sich ab dem Juli bei der Arge arbeitssuchend melden.
Im Februar hatte sie einen Rentenantrag gestellt.
Dieser wurde abgelehnt. Sie ist im Widerspruchsverfahren und wird ggf. klagen.
Meine Frage.
Ist die Mitarbeiterin verpflichtet dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass sie einen Rentenantrag gestellt hat?
Wenn ja, wo kann ich das nachlesen?
Oder sollte sie nur, um das Vertrauensverhätnis gegenüger dem AG nicht zu schädigen, den Rentenantrag mitteilen?.
Freue mich auf Eure Hilfe.

Gruß

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Viele Grüße
Acryler

Information des AG bei Rentenantrag

ciralifan, Tuesday, 30.06.2015, 14:14 (vor 4133 Tagen) @ c.amio

Wenn deine Kollegin von der Krankenkasse ausgesteuert wird und sie sich deswegen bei der Arge meldet, die werden dort auch versuchen sie in einen Rente zu bekommen, zumindest als erstes zu einem Gutachter schicken.
Die RV kennt euren Arbeitgeber, wenn die RV zu dem Antrag z.B. etwas zu Verdienst o.ä. wissen will, werden die sich wohl bei euerm AG melden.
Offenheit gegenüber dem Arbeitgeber kann hier nie verkehrt sein.
So meine Erfahrungen.

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