An Stelle Bonus Unterstützung für Familien (Umgang mit Arbeitgeber)

Pernille, Thursday, 02.07.2015, 10:54 (vor 4131 Tagen)

Ein AG kündigt an, dass er an Stelle des jährlichen Bonuses, ein Kinderbetreuungszuschuss anbietet. Dies hat steuerliche Vorteile und ist eine positive Sache für die Gruppe, die es betrifft.

Die Verhandlungen zum Bonus lief ohne der SBV. Jetzt fragt sich der SBV ob es vielleicht auch nicht so eine steuerliche Vorteil für Schwerbehinderten gibt, sollte der AG entscheiden sich finanziell für einen (äquivalenten) Schwerbehinderten-Zweck zu beteiligen. In anderen Wörtern hat sich der AG entschieden Kinderbetreuung zu Unterstützung. Der AG könnte ja auch wählen Schwerbehinderten in irgendeiner Form zu unterstützen. Das sollte dann einen Bereich sein, in dem es auch steuerliche Vorteile gibt, wie für die Kinderbetreuung.

Gibt es da etwas/Beispiele was der SBV als Argumente verwenden könnte?

Übrigens wie soll der SBV jetzt vorgehen? Es gibt verschiedene Wege wie z.B. Entscheidung aussetzen. Oder wenn es halt keine solche steuerliche Vorteil für ein Zweck für Schwerbehinderten Menschen gibt, einfach laufen lassen, da ja die Familien davon profitieren.

An Stelle Bonus Unterstützung für Familien

ciralifan, Thursday, 02.07.2015, 12:14 (vor 4131 Tagen) @ Pernille

Dies ist ein reines BR Thema.
Den steuerlichen Vorteil wird nur der Arbeitgeber haben,SB haben solches über den GdB.
Lass den BR vor.....

An Stelle Bonus Unterstützung für Familien

Pernille, Thursday, 02.07.2015, 12:17 (vor 4131 Tagen) @ ciralifan

Auch nicht wenn Kinderlosigkeit z.B. eine Schwerbehinderung sein könnte (ist in der Tabelle aufgelistet). Ist es dann nicht als Diskriminierung zu sehen?

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albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 02.07.2015, 12:25 (vor 4131 Tagen) @ Pernille

Hallo,

mit dem Diskriminierungsbegriff sollte man etwas weniger inflationär umgehen.

Selbst wenn eine Kinderlosigkeit behinderungsbedingt wäre, sehe ich hier keinerlei Diskriminierung, denn es wäre ja grundsätzlich noch eine Adoption möglich gewesen.

Abgesehen davon stehen dem ja bei Kinderlosigkeit - egal aus welchem Grund - erhebliche finanzielle "Einsparungen" im Vergleich zu Familien mit Kindern gegenüber.

--
&Tschüß

Wolfgang

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Heinrich, Thursday, 02.07.2015, 12:45 (vor 4131 Tagen) @ Pernille

Hallo,

hier gilt das Gleiche wie bei deiner letzten Bonusfrage. Kein Thema des § 95 (2) SGB IX. Thema des BR und die SBV ist kein BR.

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Pernille, Thursday, 02.07.2015, 13:24 (vor 4131 Tagen) @ Heinrich

Heiner, Danke für die klare Antwort. Ich werde dann nichts machen. Was ich machen werde ist einen Vorschlag für nächstes Jahr zu unterbreiten. Ich werde ein Schwerbehinderten-Zweck identifizieren. Dann kann der AG selbst entscheiden ob er darauf eingeht. Ich glaube BR muss nicht wg Bonus gefragt werden, da es um eine freiwillige Sache Seitens AG handelt.

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