Aushang am "schwarzen Brett" (Allgemeines)

onkel, Friday, 10.07.2015, 08:28 (vor 4122 Tagen)

Moin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe da eine simple wie interessante Frage zum Aushang am "schwarzen Brett". Da ich auch im Außendienst unsere Firma tätig bin, erscheint mein Name wöchentlich auf dem aktuellen Dienstplan. Auf diesem Dienstplan steht auch, wer Urlaub hat bzw. krank ist oder etc. Bei mir steht für einen Tag an dem ich nicht unterwegs bin BEM = TT.MM.JJ
Meiner Meinung nach geht das gar nicht. Das gehört nicht an die breite Öffentlichkeit da das "schwarze Brett" für offen ist. ODER??
Und wo kann ich das nachlesen??

Kurze Mail wäre schön.

Gruß onkel

--
carpe diem!

Aushang am "schwarzen Brett"

Heinrich, Friday, 10.07.2015, 10:04 (vor 4122 Tagen) @ onkel

Hallo,

hier gilt das Datenschutzgesetz.

Nutze doch einmal Tante "Google"


krankheitstage veröffentlichen

und

urlaubstage veröffentlichen

Aushang am "schwarzen Brett"

onkel, Monday, 13.07.2015, 06:59 (vor 4119 Tagen) @ Heinrich

Moin, und Hallo Heinrich,
ich war scheinbar nicht genau genug bei meinen Ausführungen. Bei uns in den öffentlich ausgegängten Wochen-Dienstplänen stehen nicht alle Mitarbeiter in irgendwelchen Listen,sondern nur einzelne Personen mit Namen und Grund.
z. B. Müller D. 08.08.2014 BEM
z. B. Peter V. 09.08,2014 krank
z. B. Kräner W. von 09.08.2014 bis 27.08.2014 Urlaub
weshalb sie in dieser expliziten Wochen nicht planmäßig arbeiten können.

Geht das?? Ist so in unserem Haus seit vielen Jahren Praxis!
Kann mir noch konkreter geholfen werden.

Gruß onkel

--
carpe diem!

Aushang am "schwarzen Brett"

Birgit, Monday, 13.07.2015, 08:31 (vor 4119 Tagen) @ onkel

Guten Morgen,

meiner Meinung nach ist es nicht rechtens den Grund der Abwesenheit öffentlich am Schwarzen Brett mitzuteilen (ob nun im Dienstplan oder anderweitig)....
Es geht niemand etwas an ob du Krank bist, BEM machst oder Urlaub hast.
Eigentlich würde reichen wenn es schon aushängt, im Plan zu vermerken nicht anwesend


Gruß Birgit

Aushang am "schwarzen Brett"

Heinrich, Monday, 13.07.2015, 09:55 (vor 4119 Tagen) @ onkel

Hallo,


ob alle oder nur einer, das Datenschutzgesetz macht hier keinw Unterschiede.

Du hast wohl die Tante "Google" nicht mit den aufgeführten Begriffen genutzt.

Wenn mit BEM eine Maßnahme des SGB IX gemeint ist, wäre es sogar ein Verstoß gegen den Sozialdatenschutz, denn der AG macht hiermit eine vorliegende Behinderung (auch Krankheiten fallen ja hierunter, denn der EuGH fasst hier ja den Begriff "Behinderung" weiter als xas SGB IX) öffentlich.

Hier würde ich auch den betrieblichen Datenschützer ganz fest auf die Füße treten, denn er MÜSSTE hier eingreifen, was seine Pflicht ist. Aber auch BR und BASchwb. Alle sollten hier ganz dringend auf Schulung zum Dagenschutzgedetz.

Aushang am "schwarzen Brett"

onkel, Wednesday, 15.07.2015, 10:18 (vor 4117 Tagen) @ Heinrich

Hallo
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Hallo Heinrich,

folgende Antwort erhielt ich heute von der Personalabteilung:

Die Daten, ob jemand krank ist, in Urlaub usw. sind erstens keine
höchstpersönlichen Daten und zweitens werden keine Daten erhoben
oder gespeichert oder sonst verarbeitet. Es handelt sich im Betrieb um
Allgemeingut.
Von Seiten der Personalabteilung ist alles in Ordnung. Sie sieht keinen
Grund aktiv zu werden.
Habe mich jetzt an unseren Datenschutzbeauftragten gewandt.
Mal sehen was von da kommt.

--
carpe diem!

Aushang am "schwarzen Brett"

Ups, Hessen, Wednesday, 05.08.2015, 11:22 (vor 4096 Tagen) @ onkel

Solche Aushänge gehen definitv nicht.

RSS-Feed dieser Diskussion