Aushang am "schwarzen Brett" (Allgemeines)
Hallo,
ob alle oder nur einer, das Datenschutzgesetz macht hier keinw Unterschiede.
Du hast wohl die Tante "Google" nicht mit den aufgeführten Begriffen genutzt.
Wenn mit BEM eine Maßnahme des SGB IX gemeint ist, wäre es sogar ein Verstoß gegen den Sozialdatenschutz, denn der AG macht hiermit eine vorliegende Behinderung (auch Krankheiten fallen ja hierunter, denn der EuGH fasst hier ja den Begriff "Behinderung" weiter als xas SGB IX) öffentlich.
Hier würde ich auch den betrieblichen Datenschützer ganz fest auf die Füße treten, denn er MÜSSTE hier eingreifen, was seine Pflicht ist. Aber auch BR und BASchwb. Alle sollten hier ganz dringend auf Schulung zum Dagenschutzgedetz.