Müssen gleichgestellte Schwerbehinderte zum VG eingeladen werden? (AGG)
Hallo,
mit Ausnahme von Zusatzurlaub und Renteneintritt gelten alle arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen auch für Gleichgestellte ( § 2 Abs. 3 SGB IX).
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&Tschüß
Wolfgang