Müssen gleichgestellte Schwerbehinderte zum VG eingeladen werden? (AGG)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 15.07.2015, 19:45 (vor 3220 Tagen) @ Terence Spencer

Hallo,

mit Ausnahme von Zusatzurlaub und Renteneintritt gelten alle arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen auch für Gleichgestellte ( § 2 Abs. 3 SGB IX).

--
&Tschüß

Wolfgang


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