Verschlimmerungsantrag zu früh gestellt? (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Monday, 09.01.2006, 12:51 (vor 6690 Tagen) @ Calamari

Hallo Ullrich,

also den Antrag auf Gleichstellung kannst Du noch immer stellen und solltest auch sofort, Anruf bei der Agentur für Arbeit, stellen. Die senden Dir auf Grund des Antrags per Anruf, ab diesem Anruf gilt bis zur Entscheidung schon der besondere Kündigungsschutz, sendet Dir die Agentur für Arbeit dann den formellen Antrag zu. Bitte sowohl den AG, den BR und die SchwbV beteiligten. Dieses muss auf dem Antrag vermerkt (angekreuzt werden, damit nicht wegen mangelnder Mitwirkung der Antrag ggf. negativ entschieden wird. Auf dem Antrag vermerken, dass beim Versorgungsamt ein entsprechender Antrag gestellt wurde, welcher ab noch nicht entschieden ist.

Rufe weiter beim Versorgungsamt an und hinterfrage ob es Probleme bei Antrag gäbe, da nach so langer Zeit noch nicht entschieden wurde. Bitte nett, höflich fragen, damit diese MA des VA nicht verstimmt werden. Hilft immer weiter.

Teile weiter dem AG mit, dass Du diese beiden Anträge gestellt hast.

Mit der Suchfunktion findest Du hier im Forum auch weiteres zum Thema Gleichstellung.

PS: Lasse Dich auch beraten beim Antrag an das/beim VA über die Punkte/Fakten/negativen Auswirkungen welche als Schwerbehinderung anerkannt werden sollen/sollten. Ggf. noch Dinge nachliefern. Denke aber daran, Schmerzen werden NICHT anerkannt. Nur Einschränkungen, negative Abnormalitäten/Auswirkungen wie man auch sagt. Also Einschränkungen ggf. auch auf Grund von Schmerzen.

Also nicht, ich habe unerträgliche Schmerzen, sondern auf Grund dieser gesundheitlichen Störungen, welche auch erhebliche Schmerzen verursachen bin ich nicht mehr in der Lage ...... usw.

Also viel Erfolg.


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