Fortbildung (Seminare / Fortbildung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 30.07.2015, 08:14 (vor 3197 Tagen) @ vadder911

Hallo vaader,

der Arbeitgeber hat aus Kostengründe eine Forbildung nicht gestattet (Rechtssicherer Schriftverkehr für die SBV - gar nicht so schwer).
Reicht es § 96 zu verweisen.

Nein das reicht nicht.

2 Tipps:
- schau mal hier: http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_sbv.html#Kenntnisse
- Kontakt mit dem Veranstalter. Der sollte i.d.R. weiter helfen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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