Gesetzliche Arbeitszeit bei Termin SBV (Allgemeines)

SunnyDRH, Thursday, 30.07.2015, 15:41 (vor 4102 Tagen)

Hallo zusammen,

wenn ein Mitarbeiter vor seiner Arbeitszeit einen Termin wahrnimmt, wird dieser natürlich als Arbeitszeit vergütet. Gilt diese Zeit auch rechtlich gesehen als Arbeitszeit? Ist es ein gesetzlicher Verstoß, gegen dass Arbeitszeitschutzgesetz, wenn man über 10 Stunden Netto Arbeitszeit kommt?

Vielen Dank
Dirk

Gesetzliche Arbeitszeit bei Termin SBV

Heinrich, Thursday, 30.07.2015, 16:17 (vor 4102 Tagen) @ SunnyDRH

Hallo,


alle Mandatstätigkeiten fallen NICHT unter das ArbZG. Ist ja auch nicht das ausüben von Arbeit, sondern das Wahrnehmen eines Ehrenamtes.

Gesetzliche Arbeitszeit bei Termin SBV

SunnyDRH, Thursday, 30.07.2015, 16:29 (vor 4102 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich,


vielen Dank. Dieses war mir klar. Meine Frage bezieht sich auf den Mitarbeiter, der die SBV aufsucht.

Vielen Dank
Dirk

Gesetzliche Arbeitszeit bei Termin SBV

Paul, Hamburg, Friday, 31.07.2015, 08:58 (vor 4101 Tagen) @ SunnyDRH

Hallo,

nach meiner Meinung ist ein Termin mit der SBV vor Beginn der Arbeit nicht ohne weiteres Arbeitszeit. Grundsätzlich gehören solche Gespräche in die Arbeitszeit. Falls der Arbeitgeber aber nichts dagegen hat würde ich die Frage, ob dies Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist, verneinen. Hab mal die Frage recherchieren müssen und bin auf folgendes gestoßen:

Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und der herrschenden Meinung in der Literatur (h.M.) ist Arbeitnehmer, wer persönlich abhängig ist (vgl. BAG, Urteil vom 20.07.1994 - 5 AZR 627/93). Persönlich abhängig ist wiederum, wer örtlich, zeitlich und fachlich weisungsgebunden ist. Um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes bejahen zu können, muss zudem - neben dem Element der Weisungsgebundenheit - auf ein Belastungs- bzw. Beanspruchungsmoment abgestellt werden.
Auf den Punkt gebracht bedeutet das:
Muss ein Arbeitnehmer
1. auf Anweisung seines Arbeitgebers (=Weisungsgebundenheit)
2. eine Tätigkeit ausüben, die ihn belastet (=Belastungsmoment)
liegt Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes vor. Maßgeblich ist also die Schutzbedürftigkeit von Arbeitnehmern, die sich aufgrund ihrer Weisungsgebundenheit nicht gegen eine zu hohe Arbeitsbelastung wehren können.

Lieben Gruß
Paul

Gesetzliche Arbeitszeit bei Termin SBV

SunnyDRH, Tuesday, 04.08.2015, 18:08 (vor 4097 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,

vielen Dank

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