Kilometergeld und Lohn (Seminare / Fortbildung)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 31.07.2015, 08:50 (vor 3189 Tagen) @ joro

Moin Moin Joro,

für mich ist der Fall klar: Fährt der Stellvertreter beide Strecken vom /zum Arbeitsort zur Fortbildung oder eine Strecke ist auch dieses Arbeitszeit und die Pauschale zu bezahlen. Kommt er von zu Hause und/oder geht nach der Fortbildung nach Hause ist dieser Heimweg bzw. Anfahrtsweg keine Arbeitszeit und nicht zu vergüten, da Du ja auch nicht den Weg zur Arbeit bzw. nach Beendigung der Arbeitszeit nach Hause als Arbeitszeit anrechnen lassen kannst.

Liegt die 3 stündige Fortbildung jedoch mitten in der Arbeitszeit und fallen daher in der Arbeitszeit beide Wegstrecken an, ist diese zu vergüten und als Dienstreise Arbeitszeit.

LG Hendrik


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