Stundenreduzierung bei Lehrkräften (Allgemeines)
... und in Bayern gibt's folgende "Übersicht" des Kultusministeriums zur Unterichtspflichtzeit und zu den Ermäßigungsstunden wegen Schwerbehinderung der Lehrkräfte an staatlichen Schulen:
• ab 50 GdB = 2 Wochenstunden
• ab 70 GdB = 3 Wochenstunden
• ab 90 GdB = 4 Wochenstunden
www.kultusministerium.bayern.de
Dies bedeutet, dass es (anders als z.B. in Sachsen) in Bayern darüber hinaus z.B. keine Ermäßigungsstunde für gleichgestellte Lehrkräfte mit einem GdB von 30 oder 40 gibt.
Ob und inwieweit allerdings diese staatlichen Regelungen auch für kommunale Schulen gelten, das sollte deren Personalrat, die Schulleitung bzw. das städtische Schulreferat wissen.
Für Lehrer an Mittelschulen gibt es allerdings die Altersermäßigung nicht in dem von Dir angegebenen Ausmaß, da maximal zwei Unterrichtsstunden pro Woche und dies auch erst ab einem Alter von 62 Jahren.
Gruß,
Cebulon