Re: Freiwilliger Verzicht auf den Schwerbehindertensta (Kündigung)

hackenberger, Wednesday, 23.07.2003, 10:08 (vor 7592 Tagen) @ Michael Lüdtke

Hallo Michael,

zu erst einmal die Nachfrage, wieso wird eine
Gleichstellung nicht gewährt. Gerade bei drohendem
Arbeitsplatzverlust und einer guten/richtigen
Begründung für die Gleichstellung hat man sehr gute
Chancen diese auch zu erhalten.

So nun zu der Frage: Die Anerkennung einer Behinderung
(GdB < 50) und einer Schwerbehinderung (GdB >= 50)
erfolgt auf Antrag. Man kann jederzeit auf diesen
zuerkannten Status verzichten. Also die Anerkennung
zurück geben. Hierzu wendet man sich dann am besten an
das zuständige Versorgungsamt.

Ein Hinweis aber hier: Möchte man später dann wieder
eine Anerkennung haben, man also einen erneuten Antrag
auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen, wird
es hier schwieriger.

Bernhard


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