Rechtzeitige Einladung (Versammlung)

Heinrich, Saturday, 08.08.2015, 11:24 (vor 3191 Tagen) @ Anderle

Hallo,

eine feste Frist kennt das Gesetz, die Gesetze BetrVG/SGB IX hier nicht.

Es gibt nur eine Aussage des BAG hierzu:
Die rechtzeitige Ladung unter Mitteilung der Tagesordnung soll dem Betriebsratsmitglied Gelegenheit geben, sich ein Bild über die zu treffenden Entscheidungen zu machen und ihm die Möglichkeit eröffnen, sich sachgerecht und ordnungsgemäß auf die anstehende Sitzung vorbereiten zu können (so BAG 24. Mai 2006 – 7 AZR 201/05 – Rn. 20).

Quelle:
http://www.treffpunkt-betriebsrat.de/recht-praxis/betriebsratssitzung-eingeladen-21

Dieses trifft auch für die Einladung der SBV zu. Lädt der BR hier zu kurzfristig ein und es ist ein TOP der Schwerbehinderte betrifft, könnte die SBV hier wegen mangelnder Zeit der Vorbereitung den TOP gem. § 95 Abs. 4 SGB IX aussetzen.

Es kann aber auch Fälle ergeben in der sehr kurzfristig eingeladen werden muss bzw ein TOP kurzfristig noch auf die TO kommt. Hier kann dann erhöhter Beratungs-/ Erörterungsbedarf in der Sitzung entstehen

Oft wird dieses Thema auch in der GO des BR geregelt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion