Sonderurlaub in der Probezeit (Zusatzurlaub)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Wednesday, 11.01.2006, 18:12 (vor 7587 Tagen) @ kamalari

Hallo,

ich verstehe das folgendermaßen:
Du hast eine neue Stelle angefangen und hast eine Probezeit, wie normalerweise bei jeder neuen Arbeitsstelle, vermutlich 6 Monate.
Während dieser Zeit hast du auch üblicherweise eine "Urlaubssperre".

Oder hast du Urlaubsansprüche schon in 2005 nehmen können>>>

Nach der Probezeit steht dir der Urlaub sowie der Zusatzurlaub natürlich zu.
Urlaubsansprüche erwachsen mit der Aufnahme der Tätigkeit.

Sollte es sich anders verhalten, dann melde dich wieder.

Grüße
J.Schmitt


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