Sonderurlaub in der Probezeit (Zusatzurlaub)
Hallo,
ich verstehe das folgendermaßen:
Du hast eine neue Stelle angefangen und hast eine Probezeit, wie normalerweise bei jeder neuen Arbeitsstelle, vermutlich 6 Monate.
Während dieser Zeit hast du auch üblicherweise eine "Urlaubssperre".
Oder hast du Urlaubsansprüche schon in 2005 nehmen können>>>
Nach der Probezeit steht dir der Urlaub sowie der Zusatzurlaub natürlich zu.
Urlaubsansprüche erwachsen mit der Aufnahme der Tätigkeit.
Sollte es sich anders verhalten, dann melde dich wieder.
Grüße
J.Schmitt