Doppelrolle (Allgemeines)

Luise, Wednesday, 12.08.2015, 20:00 (vor 4088 Tagen)

Ich habe eine Doppelrolle als Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat bin freigestelltes Betriebsratsmitglied und muss ein Teil meiner Zeit für die Schwerbehindertenvertretung investieren kann ich mich von der Betriebsratsarbeit befreien und die Zeit die ich nicht im Betriebsrat arbeite übernimmt dann ein anderes Betriebsrats Mitglied zum Beispiel einen Tag die Woche SBV Arbeit und ein anderes Betriebsratsmitglied übernimmt diesen einen Tag die Woche meine Betriebsratsarbeit

Doppelrolle

ciralifan, Thursday, 13.08.2015, 08:23 (vor 4087 Tagen) @ Luise

Wenn du es so hinbekommst sollte es ok sein.

Doppelrolle

Heinrich, Thursday, 13.08.2015, 10:04 (vor 4087 Tagen) @ Luise

Hallo,

Freistellungen sind grundsätzlich immer personenbezogen. Man kann also nicht sagen, ich kann/will heute nicht nehme Du diese Zeit wahr.

Hier könnte man aber mit drm AG vereinbaren, dass die Freistellung aufgeteilt wird. Wäre dann aber auch mit dem BR Gremium abzusprechen, diese müssten dieses mittragen, beschließen.

Ob es dann eine echte Freistellung als SBV gibt oder nur die Wahrnehmung des Mandates ergibt sich aus dem SGB IX.

Einfach das BR Mandat einen Tag ruhen zu lassen, könnte eine Mandatspflichtverletzung als BR sein.

Gleiches eigentlich als SBV. Denn auch hier hat man ein Madat, dass nicht nur an einem Tag wahrgenommen werden darf, sondern IMMER bei Anfall von Mandatsaufgaben.

Man ist auch als SBV nicht verhindert, weil man BR Aufgaben wahrnehmen will/muss. Gleiches umgekehrt.

Es gibt in diesen Fällen KEINE Verhinderungsvertretung oder Nachrücken. Dieses gibt es nur bei zeitgleichen Terminen im gleichen Mandat.

Doppelrolle

andale, Monday, 31.08.2015, 14:57 (vor 4069 Tagen) @ Luise

Hallo Luise,

da bist du nicht die einzige, die eine Doppelfunktion besetzt.

Nach einem im letzten Jahr gesprochenen Urteil bist du auch in

der Pflicht, bei Personal-, Betriebsratssitzungen das Amt der SBV

und gleichzeitig als Betriebsratsmitglied selbst wahr zu nahmen,

ohne evtl. deinen Vertreter einzusetzen, da lt. Gericht

beides gesonderte Mandate sind und sich gegenseitig nicht Beeinflussen.

Ich nehme schon mehrere Jahre zwei oder sogar drei Mandate in einer

Sitzung wahr, ohne nennenswerte Probleme.

Andale

Doppelrolle

eichenschild, Hessen, Monday, 23.05.2016, 13:22 (vor 3803 Tagen) @ andale

Hallo,

ich bin seit 2013 die Vertrauensperson und jetzt auch Mitglied des Personalrates.

Ich wäre dankbar über einen Hinweis, wie das erwähnte Urteil lautet.

Vielleicht könnt ihr mir auch ein paar Tipps geben, wie man sich in der Doppelrolle verhalten sollte.

Danke.

Gruß eichenschild.

Doppelrolle

Cebulon, Monday, 23.05.2016, 14:38 (vor 3803 Tagen) @ eichenschild

Ich wäre dankbar über einen Hinweis, wie das erwähnte Urteil lautet.

Leitsatz: Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die zugleich Betriebsratsmitglied ist, ist, wenn sie als Vertrauensperson an der Betriebsratssitzung teilnehmen will, nicht generell als Betriebsratsmitglied verhindert. Ergibt sich ein Interessenkonflikt im Einzelfall, muss die Vertrauensperson diesen gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden anzeigen. Dies kann so geschehen, dass die Geheimhaltungspflicht gegenüber dem schwerbehinderten Menschen über persönliche Verhältnisse, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, nicht verletzt wird. Für den Fall der Verhinderung ist ein Ersatzmitglied zu der Betriebsratssitzung zu laden.
Hess. LAG, Beschluss vom 01.11.2012 - 9 TaBV 156/12
www.schwbv.de/urteile/245.html

Gruß,
Cebulon

RSS-Feed dieser Diskussion