Doppelrolle (Allgemeines)

Heinrich, Thursday, 13.08.2015, 10:04 (vor 4087 Tagen) @ Luise

Hallo,

Freistellungen sind grundsätzlich immer personenbezogen. Man kann also nicht sagen, ich kann/will heute nicht nehme Du diese Zeit wahr.

Hier könnte man aber mit drm AG vereinbaren, dass die Freistellung aufgeteilt wird. Wäre dann aber auch mit dem BR Gremium abzusprechen, diese müssten dieses mittragen, beschließen.

Ob es dann eine echte Freistellung als SBV gibt oder nur die Wahrnehmung des Mandates ergibt sich aus dem SGB IX.

Einfach das BR Mandat einen Tag ruhen zu lassen, könnte eine Mandatspflichtverletzung als BR sein.

Gleiches eigentlich als SBV. Denn auch hier hat man ein Madat, dass nicht nur an einem Tag wahrgenommen werden darf, sondern IMMER bei Anfall von Mandatsaufgaben.

Man ist auch als SBV nicht verhindert, weil man BR Aufgaben wahrnehmen will/muss. Gleiches umgekehrt.

Es gibt in diesen Fällen KEINE Verhinderungsvertretung oder Nachrücken. Dieses gibt es nur bei zeitgleichen Terminen im gleichen Mandat.


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