Stellenbesetzung ohne Auswahlverfahren (Einstellung)

Ralf55, Hamburg, Friday, 14.08.2015, 10:13 (vor 4088 Tagen)

Hallöchen allerseits,

ich habe schon die Suchfunktion bemüht, bin aber zu diesem speziellen Fall nicht so recht vorangekommen.

Zum Sachverhalt:

Ich bin seit über 17 Jahren SBV im öffentlichen Dienst und war zum Zeitpunkt des Vorfalls weder voll noch teilweise freigestellt. Mein ehemaliger Vorgesetzter, den ich oft vertreten habe, ging Ende 08/2012 in den Ruhestand. Ich habe seinerzeit bekanntgegeben, dass ich mich auf seine Stelle bewerben werde. Mein Arbeitgeber hat die Stelle ohne Ausschreibung anderweitig mit einem Kollegen besetzt, der die Rechtsmaterie überhaupt nicht kennt. Bekanntgegeben wurde diese Maßnahme in der allgemein veröffentlichten PR-Vorlage vom 01.03.2013.

Ich habe meine Ansprüche angemeldet und begründet. Der Arbeitgeber hat meine Ansprüche verworfen. Anschließend habe ich Widerspruch eingelegt.

Diese Tage erhielt ich ein Schreiben mit der Bitte um Stellungnahme. In diesem Schreiben führt der Arbeitgeber aus, dass am 05.04.2012 ein Projekt zur Zusammenlegung unserer Abteilung mit einer anderen Abteilung begonnen wurde. Die Maßnahme trat mit der Organisationsverfügung vom 01.03.2013 rückwirkend zum 15.01.2013 in Kraft. Ein Bewerbungsverfahrensanspruch bestünde nicht, da ihm die Organisationsfreiheit des Dienstherrn vorgelagert sei (BVerwG, 25.11.2004, 2 C 17/03). Auch unser Teilhabeerlass (Anm.: Status einer fachlichen Weisung gem. Aussage der zuständigen Grundsatzsachbearbeiterin) sei nur ergänzend heranzuziehen, da er keine speziellere Regelung darstellt. § 81 Abs. 1 SGB IX greift ebenfalls nicht, da die Stelle statusamtsadäquat besetzt wurde und der Arbeitgeber beschlossen hätte, den Arbeitsplatz intern zu besetzen (BVerwG, 15.11.2012, 2 A 13/10) - was ich verneine, da der alte Arbeitsplatz eine Stelle Verwaltungsbeamter war, der neue Stelleninhaber ist jedoch Polizeibeamter, also falsche Laufbahn und damit anderes Statusamt. Der Arbeitgeber hätte auch nicht nach § 81 Abs. 1 SGB IX eine Besetzung mit mir prüfen müssen, da das SGB IX nur dem Nachteilsausgleich dient, dies wäre jedoch eine Bevorzugung. Der § 82 SGB IX ist auch nicht einschlägig; er würde sich ausschließlich auf Bewerber von außerhalb der Verwaltung beziehen, da er von der Meldepflicht an die Agentur für Arbeit abhängen würde – der Arbeitsplatz wurde jedoch intern besetzt.

Nun meine Frage:

Wie soll ich weiter vorgehen. Seht ihr eine Aussicht auf Erfolg? Oder reite ich ein totes Pferd und sollte absteigen?

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Viele Grüße

Ralf

»Ach!« - spricht er - »Die größte Freud‘ ist doch die Zufriedenheit!!« - Wilhelm Busch

Stellenbesetzung ohne Auswahlverfahren

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 17.08.2015, 18:08 (vor 4085 Tagen) @ Ralf55

Moin Moin Ralf,

ich melde mich mal mit diversen Fragezeichen:

Wieso machst Du Deine Rechte erst nach über 2 Jahren geltend?

Der Personalrat hat offenbar am 01.03.2013 über diese Stelle befunden, war dort kein/e SBV Vertreter/in anwesend?
Ein Verzicht auf Stellenausschreibung läuft zumindestens bei uns auch über die Mitbestimmung im Personalrat, daher die Frage, wann wurde diese behandelt und wieso wurde dort nicht - also im Vorfeld - reagiert. War dort ein/e Vertreter/in der SBV in der Sitzung und hat nicht interveniert weil Du Dich bewerben wolltest, sehe ich als Nichtjurist schlechte Karten für Dich, weil dann das Einvernehmen mit der SBV ja quasi hergestellt war, bzw. sie hier hätte reagieren müssen, wenn sie nicht einverstanden war.

Ob der Polizeibeamte geeignet ist, oder nicht, kann ich als Stellvertreter der SBV im Krankenhaus nicht beurteilen, aber hier hätte zeitnah gehandelt werden müssen und es war allem Anschein nach im Vorfeld möglich.

Ob durch die Zusammenlegung mit einer anderen Abteilung auch der Zugangsweg für einen Polizeibeamten als Leitung möglich war, hängt von den Aufgaben ab und ist für mich nicht beurteilbar.

Hattest Du Dich offiziell auf die Stelle beworben oder nur eine bloße Absichtserklärung in den Raum gestellt?

Warum hast Du, wenn Du nicht freigestellt warst, von dem Vorgang in Deiner Abteilung nichts im Vorfeld erfahren?

Bei einem Veränderungsprozess erfährt man doch Sachstände usw. zumindestens normalerweise?

Würden bei uns 2 Abteilungen zusammengelegt, würde z.B. geprüft, ob eine Leitungskraft ausreicht und dieser dann die zweite Abteilung mit übertragen. Dann gäbe es auch keine Ausschreibung, wenn der PR dem Verzicht zustimmt. Ist der neue Stelleninhaber eine Leitungsperson der zweiten Abteilung?

Daher leide viele Fragezeichen, die ich auch in de Köpfen der anderen Forumsmitglieder vermute, weil keine Antwort geschrieben wurde.

Tut mir leid für meine Skepsis und Fragen, aber vielleicht helfen sie Dir weiter.

Liebe Grüße

Hendrik

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