Anforderung von Listen (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo zusammen
Ich habe folgende Frage :
Im Teilzeit und Befristungsgesetz ( TzBfG ) § 7 Abs. 3 steht :
Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmervertretung über Teilzeitarbeit im Betrieb und Unternehmen zu informieren, insbesondere über vorhandene oder geplante Teilzeitarbeitsplätze und über die Umwandlung von Teilzeitarbeitsplätzen in Vollzeitarbeitsplätze oder umgekehrt. Der Arbeitnehmervertretung sind auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; § 92 des Betriebsverfassungsgesetzes bleibt unberührt.
Im gleichen Gesetz unter § 20
Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmervertretung über die Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitnehmer und ihren Anteil an der Gesamtbelegschaft des Betriebes und des Unternehmens zu informieren.
Diese Listen habe ich heute versucht, anzufordern. In einer Rückmail des AG will man nun eine Begründung haben ( Das ist ja kein Problem ) mir geht es aber um die Frage : Muss ich die Anforderungen von Listen grundsätzlich begründen ?
Ich finde darüber nirgends eine konkrete Aussage. Für ein paar Hinweise wäre ich sehr dankbar.