Entlassung eines Schülers in der Probezeit (Wahlen)

christa, Bremen, Tuesday, 18.08.2015, 16:50 (vor 4081 Tagen)

Hallo,
kann mir einer weiterhelfen, was mache ich wenn ein Schüler in der Probezeit gekündigt werden soll. Er ist Schwerbehindert mit einen GdB von 60, dieses hatte er bei der Vorstellung nicht angegeben. Nun sind Gespräche mit Ihm und der Schule sowie mit den Mentoren auf der Station gelaufen.laut deren Aussage kann er das theoretische nicht in die Praxis umsetzen.Habe Ihn selber noch nicht erreicht, ist zur Zeit krank.
Vielen Dank im vorraus.
Liebe Grüße
Christa

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Christa

Entlassung eines Schülers in der Probezeit

WoBi, Wednesday, 19.08.2015, 07:40 (vor 4081 Tagen) @ christa

Hallo christa,

es handelt sich wohl um eine Beschäftigung als "Azubi" in Ausbildung. Zum Ausbildungsbeginn ist eine Probezeit vereinbart. In der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis gemäß den Vertragsbedingungen beiderseits ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX ist zum Beginn einer Beschäftigung für 6 Monate nicht wirksam.

Nachdem die Schwerbehinderteneigenschaft jetzt bekannt ist, sollte mit dem Arbeitgeber im Rest der Probezeit Hilfen zur Unterstützung erprobt werden. Vielleicht kann dadurch die Kündigung vermieden werden.

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Gruß
Wolfgang

Entlassung eines Schülers in der Probezeit

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 19.08.2015, 08:49 (vor 4081 Tagen) @ WoBi

Moin Moin Christa,

ich würde mit dem Schüler auch zu Hause Kontakt aufnehmen, entweder per Telefon, wenn beim Arbeitgeber diese hinterlegt ist, oder per Brief, was aber länger dauert.
Mit ihm würde ich folgenden Vorschlag klären, wenn er einverstanden ist: Kontaktaufnahme mit dem Integrationsfachdienst, welche Hilfen es bei seiner Behinderung für den Arbeitgeber und ihn selbst bei einer Fortsetzung der Ausbildung geben kann. Ggf Kontaktaufnahme mit seinem Arzt: Bescheinigung über behinderungsbedingte Prüfungszeitverlängerung. Dann gemeinsam mit der JAV/BR und dem Arbeitgeber Termin machen, um die Kündigung unter Umständen zu vermeiden.

Bei einer Probezeitkündigung sind die Rechte sehr eingeschränkt, aber versuchen würde ich es auf diesem Weg, ohne aber die Behinderung, die Einschätzung des Betroffenen selbst und seine Eignung für die konkrete Ausbildung zu kennen.

Liebe Grüße

Hendrik

Entlassung eines Schülers in der Probezeit

Heinrich, Wednesday, 19.08.2015, 13:32 (vor 4081 Tagen) @ christa

Hallo,


Schüler und arbeit in der Probezeit, da stimmt so etwas nicht. Ist hier ein Schulpraktikum gemeint?

Denn Schüler gehen zur Schulebund ggf in ein Schülerpraktika.

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