Entlassung eines Schülers in der Probezeit (Wahlen)
Hallo christa,
es handelt sich wohl um eine Beschäftigung als "Azubi" in Ausbildung. Zum Ausbildungsbeginn ist eine Probezeit vereinbart. In der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis gemäß den Vertragsbedingungen beiderseits ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX ist zum Beginn einer Beschäftigung für 6 Monate nicht wirksam.
Nachdem die Schwerbehinderteneigenschaft jetzt bekannt ist, sollte mit dem Arbeitgeber im Rest der Probezeit Hilfen zur Unterstützung erprobt werden. Vielleicht kann dadurch die Kündigung vermieden werden.
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Gruß
Wolfgang