Beamtenbeurteilung nach Teilhaberichtlinien Hessen (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
ich bräuchte mal eine Einschätzung, oder eventuell auch Erfahrungen, wie es bei Euch gehandhabt wird.
In den hessischen Teilhaberichtlinien heisst es unter VI:
(...)
2. Die Beurteilerin oder der Beurteiler hat dem schwerbehinderten Menschen eine
beabsichtigte Beurteilung rechtzeitig vorher mitzuteilen, um ihm die Gelegenheit für ein
eventuelles Beurteilungsgespräch zu geben. Sofern der schwerbehinderte Mensch
innerhalb von zwei Wochen einen Gesprächsbedarf wegen eventueller behinderungsbedingter
Auswirkungen auf seine Arbeits- oder Verwendungsfähigkeit geltend macht, ist
diesem von der Beurteilerin oder dem Beurteiler zu entsprechen. Findet mit dem
schwerbehinderten Menschen ein Beurteilungsgespräch statt, ist auf dessen Verlangen die
Schwerbehindertenvertretung hinzuzuziehen und ihr Gelegenheit zu einem vorbereitenden
Gespräch mit der Beurteilerin oder dem Beurteiler zu geben. Der schwerbehinderte
Mensch ist auf das Bestehen dieser Möglichkeit hinzuweisen.
3. Die Schwerbehindertenvertretung ist auf Wunsch des schwerbehinderten Beschäftigten
rechtzeitig und umfassend über den beabsichtigten Inhalt einer Beurteilung zu unterrichten;
ihr ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(...)
Mir ist in unserer Verwaltung leider kein Fall bekannt, in dem das Verfahren so detailliert eingehalten wurde, daher ist mir auch unklar, wie der Arbeitgeber "Umfassend" über den beabsichtigenden Inhalt informieren möchte und welcher Zeitpunkt mit "rechtzeitig" gemeint ist.
Kann man davon ausgehen, dass der Beurteiler der SBV in dem Vorgespräch einen Entwurf der geplanten Beurteilung vorlegen muss?