§ 96 (2) (Allgemeines)

sedov, Thursday, 27.08.2015, 20:54 (vor 4074 Tagen)

Guten Abend zusammen,✿

habe eine Frage, zu der ich im Forum trotz Suche nicht das Passende gefunden habe.
Ich bin freigestellte SBV, trotzdem wir "nur" 97 schwb MA haben.
Dies erkenne ich auch an.
Jetzt möchte ich mich auf eine höherdotierte Ausschreibung bewerben, da ich schon seit 10 Jahren die Befähigung zum gehobenen Dienst inne habe und es an der Zeit ist, dass auch ich mal etwas vom Kuchen abbekomme. Habe auch gute Chancen, da ich alle Anforderungen erfülle.
Mein Problem:
Wenn ich mich bewerbe, in die engere Auswahl komme, muss ich dann das Mandat abgeben, weil ich sonst die Höhergruppierung nicht bekomme? Wenn nicht, wie sieht es in der Praxis aus? Höhergruppierung, aber Antreten der Stelle nicht? Also jemand anderer bekommt die Stelle und ich zusätzlich die Höhergruppierung?
Klar kenne ich o. a. §, aber wie sieht die Praxis aus?
Mit welcher Begründung muss ich die Stelle nicht antreten, sondern das Mandat und die Freistellung weiter ausführen und trotzdem die Höhergruppierung erhalten?
Wenn ich die Stelle antrete und das Mandat behalte, die Freistellung abgebe, werde ich für den AG höchstens 25 % für die neue Stelle zur Verfügung stehen, da bei uns sehr viel Arbeit für die SBV ansteht. Die Aufgabe der Freistellung wäre also egal.
Nicht falsch verstehen, ich interessiere mich natürlich für die Höhergruppierung, aber auch die Stelle würde zu mir passen und die Tätigkeit mir Spaß machen. Deshalb möchte ich mich auch darauf bewerben. Aber ich liebe auch mein SBV-Mandat und gäbe es ungern ab. Muss ich mich hier wirklich zwischen Stelle und Mandat entscheiden?

Habe zur Zeit mal wieder viel zu viel als SBV zu tun. Bei meinen eigenen Anliegen ist der Kopf irgendwie zu :-(

Helft mir bitte auf die Sprünge.
Danke✿
LG sedov

§ 96 (2)

ciralifan, Friday, 28.08.2015, 09:39 (vor 4073 Tagen) @ sedov

Hallo sedow,

auch im Mandat geht eine Gehaltsanpassung nicht an einem vorüber, wenn man Vergleichspersonen benennen kann, welche in der Mandatszeit bei vergleichbaren Tätogkeiten Gehaltlich an einem vorübergezogen sind.
Sonst wäre es ja schon in Richtung Benachteiligung durch das Mandat.

Hab mal bei hensche gemopst:

Da Be­triebs­rats­mit­glie­der gemäß § 37 Abs.1 Be­trVG ihr Amt un­ent­gelt­lich als Eh­ren­amt führen, er­hal­ten sie dafür kei­ne ge­son­der­te Vergütung. § 78 Abs.1 Satz 2 Be­trVG stellt dies noch­mals klar, in­dem dort vor­ge­schrie­ben ist, dass Be­triebs­rats­mit­glie­der we­gen ih­rer Tätig­keit we­der be­nach­tei­ligt noch begüns­tigt wer­den dürfen.

Trotz die­ser ge­setz­li­chen Ziel­vor­ga­ben (kei­ne be­son­de­re Be­zah­lung, kei­ne Ge­halts­nach­tei­le) können sich in der Pra­xis trotz­dem in­fol­ge ei­ner langjähri­gen Be­triebs­rats­ar­beit Nach­tei­le beim be­ruf­li­chen Fort­kom­men und da­mit bei der Ge­halts­ent­wick­lung er­ge­ben, vor al­lem dann, wenn ein Be­triebs­rats­mit­glied für ei­ne länge­re Zeit vollständig von der Ar­beit frei­ge­stellt war.


Dies gilt auch für SBV´ler

Gruß und schönes WE

§ 96 (2)

Heinrich, Friday, 28.08.2015, 10:48 (vor 4073 Tagen) @ sedov

Hallo,

der eine Weg wäre mit dem AG eine Vergleichspersonenregelung gemeinsam mit dem BR/PR zu vereinbaren. Denn bei BR/PR gibt es ja mehr/ öffters Freistellungen. Solche Vereinbarungen gibt es teilweise, oft mit 3 Vergleichspersonen. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf eine solche Regelung.

Auch gibt es Regelungen, welche den Freigestellten so behandeln, wie die Person welche die Ursprungsstelle weiterführt.

Der andere gesetzliche Weg, ist sich bewerben. Man darf dann nicht wegen des Mandates oder der Freistellung benachteiligt werden. Doch es ist ggf nicht belegbar, dass solches doch erfolgt.

Wir man dann für die Stelle berücksichtigt, kann man sich entscheiden, weiter vollumfänglich Mandat oder einen anderen Weg. Waa dann der AG betreffend einer Freistellung zugesteht ist offen.

§ 96 (2)

sedov, Friday, 28.08.2015, 12:49 (vor 4073 Tagen) @ sedov

Hallo,✿
ich danke Euch für Eure Antworten.
Also, bewerben und abwarten, was daraus wird.
Werde Euch informieren, wie es gelaufen ist.
Gruß sedov✿

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