Heilungsbewährung neues Urteil - Folgen? (Allgemeines)

Eva_1, Bayern, Thursday, 03.09.2015, 12:38 (vor 4067 Tagen)

Hallo Alle,

es gibt seit gestern ein neues Urteil, dass sagt auch wenn das Versorgungsamt vergessen hat den GdB "einzuziehen", hat der Betroffene nach Jahren noch Pech gehabt. Das Amt ist im Recht.

Ich frage mich jetzt .... und was ist mit dem Zusatzurlaub nach SGB IX?

Zum Urteil:
http://www.schwbv.de/urteile/295.html

Wer weiß Rat wie man im Falle eines Falles damit umgeht?

Danke + Grüße an Alle

Heilungsbewährung neues Urteil - Folgen?

Heinrich, Thursday, 03.09.2015, 13:53 (vor 4067 Tagen) @ Eva_1

Hallo,

dieses mit drm Zusatzurlaub ist doch im SGB IX geregelt. Auch ab wann der Anspruch auf die Rechte als Schwerbehinderter § 116 SGB IX. Wurde zu viel oder zu Unrecht Urlaub/ Zusatzurlaub gewährt, muss der nicht zurückerstattet werden, § 5 Bundesurlsubsgesetz, also Glück für den AN. Er darf auch nicht mit neuen Ansprüchen verrechnet werden.

http://www.vdk.de/nrw/pages/sozialpolitik/nachteilsausgleiche/15373/schutzfrist_bei_wegfall_der_eigenschaft_als_schwerbehinderter_mensch

Heilungsbewährung neues Urteil - Folgen?

Eva_1, Bayern, Thursday, 03.09.2015, 14:00 (vor 4067 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich

uupss, DANKE für die Info.
Das Urteil hat mich erst einmal so etwas von geschockt, sodass ich an die anderen Gesetze nicht gedacht habe.

Liebe Grüße

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