Heilungsbewährung neues Urteil - Folgen? (Allgemeines)
Hallo,
dieses mit drm Zusatzurlaub ist doch im SGB IX geregelt. Auch ab wann der Anspruch auf die Rechte als Schwerbehinderter § 116 SGB IX. Wurde zu viel oder zu Unrecht Urlaub/ Zusatzurlaub gewährt, muss der nicht zurückerstattet werden, § 5 Bundesurlsubsgesetz, also Glück für den AN. Er darf auch nicht mit neuen Ansprüchen verrechnet werden.