Heilungsbewährung neues Urteil - Folgen? (Allgemeines)

Heinrich, Thursday, 03.09.2015, 13:53 (vor 4067 Tagen) @ Eva_1

Hallo,

dieses mit drm Zusatzurlaub ist doch im SGB IX geregelt. Auch ab wann der Anspruch auf die Rechte als Schwerbehinderter § 116 SGB IX. Wurde zu viel oder zu Unrecht Urlaub/ Zusatzurlaub gewährt, muss der nicht zurückerstattet werden, § 5 Bundesurlsubsgesetz, also Glück für den AN. Er darf auch nicht mit neuen Ansprüchen verrechnet werden.

http://www.vdk.de/nrw/pages/sozialpolitik/nachteilsausgleiche/15373/schutzfrist_bei_wegfall_der_eigenschaft_als_schwerbehinderter_mensch


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