Novellierung sgb ix (Stellvertreter/in)
Hallo,
das Gedetz ist nun einmal so.
Du kommst nur im Rahmen der Verhinderungsvertretung ggf einmal temporär ins Mandat. Oder aber als Nachrücker, wenn einer der ersten aus dem Mandat ausscheidet.
PS: Bei Ersatzmitgliedern des BR auf den "hinteten Rängen" ist es genau so.