Wahl 1. Stv. GSBV (Wahlen)
Hallo allerseits,
da ich selbst (=Gesamtvertrauensperson)in Rente gehen werde, wird mein bisheriger
1. Stellvertreter nachrücken.
Da es nur einen (1) Stellvertreter (GSBV) gibt, muss ein neuer 1. Stellvetreter
(GSBV) gewählt werden.
Wahlberechtigt sind - eh klar - die einzelnen gewählten örtlichen Vertrauenspersonen.
Frage:
Eine dieser örtlichen Vertrauenspersonen kann an der Wahl nicht teilnehmen.
Darf dann deren (örtlicher) 1. Stellvertreter für die verhinderte VP
teilnehmen bzw- wählen ?
Vielen Dank im voraus !
Lieben Gruß
Wertschätzer