Wahl 1. Stv. GSBV (Wahlen)

Wertschätzer, Freistaat Bayern, Monday, 07.09.2015, 11:04 (vor 4061 Tagen)

Hallo allerseits,

da ich selbst (=Gesamtvertrauensperson)in Rente gehen werde, wird mein bisheriger
1. Stellvertreter nachrücken.

Da es nur einen (1) Stellvertreter (GSBV) gibt, muss ein neuer 1. Stellvetreter
(GSBV) gewählt werden.

Wahlberechtigt sind - eh klar - die einzelnen gewählten örtlichen Vertrauenspersonen.

Frage:

Eine dieser örtlichen Vertrauenspersonen kann an der Wahl nicht teilnehmen.
Darf dann deren (örtlicher) 1. Stellvertreter für die verhinderte VP
teilnehmen bzw- wählen ?


Vielen Dank im voraus !


Lieben Gruß

Wertschätzer


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