Wahl 1. Stv. GSBV (Wahlen)

Wertschätzer, Freistaat Bayern, Monday, 07.09.2015, 11:04 (vor 4062 Tagen)

Hallo allerseits,

da ich selbst (=Gesamtvertrauensperson)in Rente gehen werde, wird mein bisheriger
1. Stellvertreter nachrücken.

Da es nur einen (1) Stellvertreter (GSBV) gibt, muss ein neuer 1. Stellvetreter
(GSBV) gewählt werden.

Wahlberechtigt sind - eh klar - die einzelnen gewählten örtlichen Vertrauenspersonen.

Frage:

Eine dieser örtlichen Vertrauenspersonen kann an der Wahl nicht teilnehmen.
Darf dann deren (örtlicher) 1. Stellvertreter für die verhinderte VP
teilnehmen bzw- wählen ?


Vielen Dank im voraus !


Lieben Gruß

Wertschätzer

Wahl 1. Stv. GSBV

ciralifan, Monday, 07.09.2015, 13:05 (vor 4062 Tagen) @ Wertschätzer

Hallo,
warum kann diese SBV nicht an der Wahl teilnehmen ?

Was ist ein SBV Stellvertreter....
Wenn ein ordentlicher Verhinderungsgrund vorliegt, ist in allen SBV Belangen der 1.Stellvertreter als "SBV auf Zeit" vollumfänglich handlungsfähig.
Folglich auch bei Wahlen - wobei gute SBV / Stellvertreter sich vorher abstimmen.

Zitat aus A-Z / Stellvertreter:
"Im Falle der Verhinderung der Schwerbehindertenvertretung vertritt der Stellvertreter sie in allen Angelegenheiten, in denen sie tätig sein würde. Während der Vertretung hat der Stellvertreter die selben Aufgaben und Rechte wie die Schwerbehindertenvertretung selbst"

Wahl 1. Stv. GSBV

Wertschätzer, Freistaat Bayern, Monday, 07.09.2015, 13:11 (vor 4062 Tagen) @ ciralifan

Vielen Dank für Deine Antwort !


Lieben Gruß

Wertschätzer

RSS-Feed dieser Diskussion