Wahlvorstand KSBV-Wahl (Wahlen)

Cebulon, Thursday, 10.09.2015, 22:47 (vor 3183 Tagen) @ Ute

Müssen wir jetzt nochmal aus ganz Deutschland zusammen kommen um für den Wahlvorstand nachzuwählen?


Hallo Ute,

schau Dir doch mal den § 22 Abs. 1 Satz 3 SchwbVWO in Ruhe an, der wie folgt lautet:

§ 1 Abs. 2 findet sinngemäß mit der Maßgabe Anwendung, daß sich die Wahlberechtigten auch in sonst geeigneter Weise über die Bestellung eines Wahlvorstandes einigen können.

Solltet Ihr keine 1-stimmige Einigung zustande bringen, dann fürchte ich, kommt Ihr um die Reisen quer durch die Republik nicht herum, um nachzuwählen. Daher immer großzügig Ersatzmitglieder wählen oder bestellen, damit die Wahl nicht versandet, bloß weil ein ordentliches Mitglied des Wahlvorstands vorzeitig ausfällt.

Gruß,
Cebulon


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