Arbeitsrechtliche Konsequenz oder SBV? (Allgemeines)

lolarollt, Baden-Württemberg, Thursday, 17.09.2015, 20:32 (vor 4053 Tagen)

Hallo zusammen,

gibt es hier die Möglichkeit, in einem geschlossenen Rahmen eine für mich aktuelle und sehr wichtige Frage stellen zu können, die im Zusammenhang mit dem Amt der SBV eventuelle arbeitsrechtliche Konsequenzen für mich haben könnte und ich einer Abmahnung vorbeugen möchte? Kann den Sachverhalt leider nicht öffentlich machen hier...
Kann ich einen der Admins oder erfahrene Personen per E-Mail anschreiben, ist sowas hier möglich?

Dankeschön vorab,
lolarollt

Arbeitsrechtliche Konsequenz oder SBV?

stefanmann, Essen, Friday, 18.09.2015, 06:59 (vor 4053 Tagen) @ lolarollt

Guten Morgen,
du kannst, wenn du dich hier im Forum eingeloggt hast, anderen Benutzern eine persönliche Nachricht schreiben.
Leider ist bei dir im Profil die E-Mail Adresse nicht hinterlegt, bzw. nicht freigegeben.
Gruß Stefanmann

Arbeitsrechtliche Konsequenz oder SBV?

barevi, Bayern, Unterfranken, Friday, 18.09.2015, 08:15 (vor 4052 Tagen) @ lolarollt

Guten Morgen,

Du schreibst von "im Zusammenhang mit dem Amt der SBV eventuelle arbeitsrechtliche Konsequenzen ... einer Abmahnung". Dazu muss man feststellen, dass es nur EINE Möglichkeit der Ahndung für Fehlverhalten der SBV gibt und diese ist in § 155 des SGB IX nachzulesen.

Kurz, es gibt nur die strafrechtlich relevante Möglichkeit > Anzeige, eine Tat zu verfolgen.


Der Knittel sagt dazu:

Die Tat wird nach Abs. 3 nur auf Antrag des Verletzten verfolgt.

6
Nach § 130 SGB IX unterliegen zwar auch zahlreiche andere Personen einer ausdrücklichen Geheimhaltungspflicht. Dass § 155 SGB IX eine Strafdrohung ausdrücklich nur für Vertrauenspersonen nach §§ 94 ff. SGB IX enthält, bedeutet nicht, dass für die anderen möglichen Geheimnisträger keine Strafsanktionen bestehen. Für diese gilt vielmehr die allgemeine Strafvorschrift in § 203 StGB.

7
Die praktische Bedeutung des § 155 SGB IX ist gering. Bisher sind keine Verurteilungen bekannt geworden (vgl. auch Basiskommentar Anm. zu § 69 SchwbG).

Viele Grüße
barevi

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Arbeitsrechtliche Konsequenz oder SBV?

Heinrich, Friday, 18.09.2015, 10:35 (vor 4052 Tagen) @ lolarollt

Hallo,

für Verhalten und/ oder Handlungen im Mandat, also Mandatstätigkeiten/Mandatswahrnehmung kann der AG die SBV NICHT abmahnen. Er kann sich hier aber an das ArbG wenden und der Richter kann dann der SBV solches tut untersagen.

Sonst gilt, auch die SBV ist Arbeitnehmer und kann als Arbeitnehmer abgemaht werden wie jeder andere Arbeitnehmer.

Es ist daher hier wichtig, war es handeln im Mandat oder als Arbeitnehmer?

Arbeitsrechtliche Konsequenz oder SBV?

lolarollt, Baden-Württemberg, Friday, 18.09.2015, 20:38 (vor 4052 Tagen) @ lolarollt

Hallo an alle,

Dankeschön für die Antworten, E-Mail-Adresse ist aktiviert!
Nur leider kenne ich hier noch niemanden, der sich sooo richtig mit SBV auskennt :-)
Bitte nicht falsch verstehen, ich bin neu hier und mag für mich noch komplizierte arbeitsrechtliche Konstellationen nicht offen hier rein schreiben. Welch erfahrener SBVler wäre bereit, mir ein paar Fragen in o.g. Sache zu beantworten? Bitte melden!

Vielen Dank vorab,
lollarollt

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