Beratung hinsichtlich GdB-Einstufung? (Fragen zu einer Behinderung)

barevi, Bayern, Unterfranken, Monday, 21.09.2015, 07:23 (vor 3138 Tagen) @ lolarollt

Hallo und guten Morgen,

Du schreibst von einer progressiven Erkrankung. Ihr könnt jederzeit einen Antrag auf "Verschlimmerung" stellen. Allerdings sollte man das nur tun, wenn tatsächlich gravierende Veränderungen zum Negativen vorhanden sind. Die Vorgaben (Knochentaxe) zur Erlangung eines GdB 50 und mehr sind in den letzten Jahren stetig "aufgeweicht" worden. Es sollte also sorgfältig abgewogen werden, ob tatsächlich ein höherer GdB in Betracht kommt ggf. mit Merkzeichen "G" oder bei stärkerer Gehbeeinträchtigung sogar "aG".

Der Kollege sollte in erster Linie mit seinem/ seinen Arzt/ Ärzten sprechen und diese veranlassen, bei einem Höherstufungsantrag die tatsächlichen Veränderungen explizit zu beschreiben.

(Übrigens ist es gerade in BW, in dem die Landratsämter die Feststellung auf einen GdB treffen, sehr schwierig, überhaupt eine Schwerbehinderung anerkannt zu bekommen. Obwohl ich in Franken, also Bayern, lebe, habe ich meinem Bruder in BW zur Erlangung der SB- Eigenschaft verholfen - war ein langer, zäher Weg...)


Viele Grüße
barevi

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