Bewerbungsverfahren in einem Betrieb (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 16.10.2015, 12:41 (vor 4024 Tagen) @ Schmelzle

Hallo,

ich halte es im geschilderten Fall nicht für zielführend, selbst als SBV auf Führungskräfte zuzgehen.

Ansprechpartner ist der Arbeitgeber und dieser haftet auch für das Versagen seiner Führungskräfte. Ich würde deshalb noch mal explizit an den AG herantreten und von ihm verlangen, daß er - egal wie - sicherstellt, daß die gesetzlichen Rechte der SBV beachtet werden. Ggfs. sollte hierzu auch der - persönlich haftende - Beauftragte des AG hinzugezogen werden.

Ein gerichtlicher Beschluß würde sich ja schließlich auch an die Fa. XY richten, nicht an einzelne Bereiche oder gar Führungskräfte.

--
&Tschüß

Wolfgang


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