Personalgespräch (Umgang mit Arbeitgeber)

gefreiter, Deutschland/Niedersachsen, Monday, 19.10.2015, 12:54 (vor 4022 Tagen)

Hallo Kollegen,
ich bin ein ungeliebtes Bertriebsratmitglied ,gleiches gilt für mich als VP.:-(
Mein Arbeitgeber hat mich zu einem Personalgespräch gebeten, der Grund hierfür ist meine Art Betriebsratsarbeit zu leisten. Ich werde dort meinem Chef sowie 4 seiner leitenden Angestellten gegenüber sitzen.
Ich möchte für Waffengleichheit sorgen und jemanden vom IA dazu einladen, denn meinen Kollegen aus dem Betriebsrat können mich hier nicht unterstütz ,sie wurden selber Jahre lang unter Druck gesetzt und sind sehr eingeschüchtert.
Ich habe einen GdB von 60, diesen unter anderem wegen einer psychosomatischen Erkrankung.
Vielleicht kann mir hier im Forum jemand Tips geben.Danke.

Gruß

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gefreiter

Personalgespräch

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 19.10.2015, 13:40 (vor 4022 Tagen) @ gefreiter

Hallo,

solange es nicht um explizit arbeitsrechtliche Dinge geht wie zB an- und abmelden von der Arbeit, würde ich ein Gespräch über die "Art Betriebsratsarbeit zu leisten" rundheraus ablehnen - dasselbe gilt für die Arbeit als SBV.

Wie ich meine Arbeit als Mandatsträger konzipiere, ob ich eher konfrontativ oder verbindlich agiere, wie ich meine Vertretung von AN-Interessen wahrnehme, kann kein Gegenstand eines "Personalgespräches" mit dem AG sein. Das ist die eigene Entscheidung eines Mandatsträgers.

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&Tschüß

Wolfgang

Personalgespräch

Heinrich, Monday, 19.10.2015, 13:51 (vor 4022 Tagen) @ gefreiter

Hallo,

es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass man zu solchen Gesprächen einen Vertreter des IA oder gar Anwalt hinzuziehen darf.

http://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/personalgespraeche-wer-muss-teilnehmen-wer-darf-auch-dabei-sein_218_78460.html

Wie aber schon erwähnt, zu Gesprächen aus diesem Grund/ mit diesem Thema muss man nicht gehen. Man kann aber solche Gespräche im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit führen. Doch dann würde ich vom AG verlangen, dass ein Dritter teilnehmen darf.

Wenn der AG Probleme mit der Mandatswahrnehmung hat, kann er den Rechtsweg nutzen, also das ArbG anrufen.

Wie wäre es hier einmal grundsätzlich die Gewerkschaft einzubinden.

Weiter wäre das Thema eigentlich auch eines für das Gespräch des BR mit dem AG gem. § 74 BetrVG- Grundsätze der Zusammenarbeit.

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