Anzahl Behindertentoiletten (Hilfsmittel)

Heinrich, Wednesday, 21.10.2015, 15:35 (vor 3081 Tagen) @ PD

Hallo,


wenn die Sanitärräume an verschiedenen Orten/ Gebäuden sind kann dieses erforderlich sein.

Es gilt hier auch die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) Diese sieht im § 3a aber ggf Ausnahmen vor.

Das Ganze ist auch Thema des BR gem § 87 BetrVG. Weiter sollte das Thema in den ASA und § 74 BetrVG mit dem AG, besonders das Thema defekte / nicht nutzbare WC.


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