Wahlvorschläge (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 18.01.2006, 21:41 (vor 6682 Tagen) @ wulfo

» Mich würde zu den Schwerbehindertenwahlen interesieren ob sich ein
» Kandidat/in für beide Wahllisten aufstellen lassen kann, also als
» Schwerbehindertenvertretung und im anderen Wahlvorschlag als stellver. Mitglied.


Hallo Wolfgang,
deine Frage wird im §6 der Wahlordmung beantwortet:

§ 6 Wahlvorschläge.
(1) Die Wahlberechtigten können innerhalb von zwei Wochen seit Erlaß des Wahlausschreibens schriftliche Vorschläge beim Wahlvorstand einreichen.
Es können ein Bewerber oder eine Bewerberin als Schwerbehindertenvertretung und ein Bewerber oder eine Bewerberin als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen werden.
Hat der Wahlvorstand die Wahl mehrerer stellvertretender Mitglieder beschlossen, können entsprechend viele Bewerber oder Bewerberinnen dafür benannt werden.
Ein Bewerber oder eine Bewerberin kann sowohl als Schwerbehindertenvertretung als auch als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen werden.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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