Einladung Bewerbungsgespräch überqualifiziert (Einstellung)
Eine interne/externe Stellenausschreibung der Stadtverwaltung,
mit Stellenbeschreibung Voraussetzung ist:
Diplom (FH), Bachelor (FH oder UNI) Fachwirt (VWA, BA), AII-Lehrgang (abgeschl. Hochschulbildung) vorzugsweise im sozialwissenschaftlichen Bereich.
Die Bewerberin ist Bachelor of Art Politikwissenschaft
Ich meine Bewerberin offensichtlich nicht ungeeignet, würde als SchwbV verlangen zum Bewerbungsgespräch ist sie einzuladen.
Kann mir jemand, dass bestätigen.
Wie ist die Meinung bzw. Recht bei eindeutiger Überqualifizierung, z.B.
Jurist bewirbt sich auf eine Sachbearbeiterstelle, Voraussetzung AI, Berufsabschluss Verwaltung o.ä.
Danke