Krankenrückführ gespräche (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 19.11.2015, 15:02 (vor 3091 Tagen) @ Motz

Hallo,

auch Krankenrückkehrgespräche außerhalb des BEM unterliegen der vollen Mitbestimmung des BR.
Hier sollte die SBV mal den BR auffordern, tätig zu werden.

Ansonsten gelten auch für derartige Gespräche die SBV-Rechte des § 95 Abs. 2 SGB IX.
Die SBV kann den AG auffordern, die Gespräche so zu planen, daß die SBV teilnehmen kann. Dieser Anspruch ist auch gerichtlich durchsetzbar.

--
&Tschüß

Wolfgang


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