alter Gleichstellungsantrag nachwievor gültig bei Verlust d. SB-Eigenschaft (Gleichstellung)

WoBi, Wednesday, 02.12.2015, 11:08 (vor 3072 Tagen) @ fisch21

Hallo fisch21/Karl,

im Feststellungsbescheid der Agentur für Arbeit gibt es eine Rechtebelehrung. Dort ist u.a. geregelt, dass der Agentur für Arbeit mitgeteilt werden muss, wenn sich wesentliche Änderungen zum Bescheid der Gleichstellung ergeben. Eine Änderung des GdB unterhalb von 30 oder gleich bzw. mehr als 50 ist eine wesentliche Änderung die eine Notwendigkeit einer Gleichstellung als eine Grundvoraussetzung zur Genehmigung entzieht. Diese Mitteilung dürfte nicht erfolgt sein. Der Bescheid hat m.E. demnoch seine Rechtsgültigkeit verloren.

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Gruß
Wolfgang


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