1 Tag frei für SBV Arbeit (Freistellung)

Mahei, Stuttgart, Wednesday, 02.12.2015, 16:18 (vor 3075 Tagen)

Hallo,
aus einem Betrieb wurden bei uns 4 gemacht. Bei den jeweiligen Neuwahlen wurden in 2 Betriebe jeweils eine SBV gewählt. Jeweils SBV und Stellvertreter. Bei einem Bezrieb sind es unter 5 Schwerbehinderte und bei einem Betrieb kam keiner zur Wahl. Insgesamt sind wir 17 Menschen mit Behinderung. Analog hat auch der BR gewählt. Nach Gründung eines GBR werden wir eine GSBV ins Leben rufen, damit alle Menschen mit Behinderung vertreten werden.

Ich bin für 6 Menschen mit Behinderung zuständig. Meine SBV Arbeit kann ich wegen meiner Tätigkeit als Disponent in einer Rettungsleitstelle nicht während meiner regulären Arbeitszeit erledigen. Ich habe bis jetzt immer meinem AG eine Mitteilung geschickt, dass ich einen Tag von meiner regulären Arbeit freigestellt werde. Dies hat auch bis jetzt immer geklappt. Für die Neuwahlen hatte ich einen sehr kurzfristigen Termin für eine Freistellung gewählt. Weil aber Ersatz für mich da war, ging es gut. Jetzt hat mit aber mein AG gesagt:

  • Du kannst nicht mehr so kurzfristig kommen.
  • Du musst dann einen Antrag stellen.
  • Der Antrag geht von meinem direkten Vorgesetzten zu
  • dessen Chef und er würde dann über den Antrag
  • entscheiden.

    Ist das so richtig und möglich?
    Welche Rechtsgrundlage?
    Genügt hier nicht nur meine bisherige Meldung?
    Ich finde nix passendes im SGB IX, nur die "normalen" Freistellungen 200 Leute
    Danke

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