Anfechtung Wahl zu GSBV (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 15.12.2015, 09:27 (vor 3066 Tagen) @ Dops

Hallo,

Hallo,

ist die Wahl für "unwirksam" oder für "nichtig" erklärt worden?

Das ist egal.

Wenn sie nämlich für "unwirksam" erklärt worden ist, ist Eure örtliche SBV noch in "Amt und Würden",

das ist falsch. Auch die "Unwirksamkeit" der Wahl führt automatisch zum Ende des Mandats. Die betroffene SBV ist noch nicht einmal mehr berechtigt, Neuwahlen einzuleiten.
Das folgt unmittelbar aus der Rechtsprechung zu § 19 BetrVG. Auch ein BR hat mit Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl kein Mandat mehr.

vor allem da (Urteil/Beschluss) noch nicht rechtskräftig ist.

Das müßte der UP mal erklären, ob die Wahlanfechtung bereits rechtskräftig ist.

VG Dops

--
&Tschüß

Wolfgang


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