Blindenhund (Allgemeines)

Heinrich, Wednesday, 16.12.2015, 13:14 (vor 3065 Tagen) @ Frauenlob

Hallo,

Fazit:

1. Der Teamleiterin mitteilen, dass man einen Anwalt beauftragen würde gegen Sie persönlich ein Strafverfahren wegen Diskriminierung und ein weitetes Verfahren auf Schadenersatz/ Schmerzensgeld wegen des Verstoßes des Vetbotes der Diskriminierung gem AGG einzuleiten.

2. Den BASchwb § 98 SGB IX auffordern hier sofort auf die Teamleiterin einzuwirken, jegliche Diskriminierung und Verstoß gegen das AGG zu unterlassen. Wenn der BASchwb hier dann nicht unverzüglich handelt, ihm erkären, dass man dann leider gegen ihn persönlich ein Verfahren gem. § 156 SGB IX einleiten müsste, weil er dann seinen Pflichten gem. § 98 SGB IX nicht nachkämewas nicht gerne tun möchte.


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