Beschluss zur Zusammenlegung von Betrieben (Wahlen)

Anne, Tuesday, 24.01.2006, 10:35 (vor 6676 Tagen)

Ich habe zwei Fragen zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung:

1. Ist eine Erörterung mit dem Integrationsamt (§ 94 I 5. SGB IX) nur erforderlich, wenn der AG sich dazu entschlossen hat eine Zusammenlegung mehrerer Betriebe vorzunehmen oder auch dann, wenn er eine solche Zusammenlegung gerade nicht vornehmen will (obwohl es evtl. möglich wäre)>

2. Ist der Beschluss über die Zusammenlegung zweier Betriebe auch noch für die nächste Wahlperiode gültig oder jeweils nur für eine> Muss also für jede neue Wahl ein neuer Beschluss gefasst werden oder hat der "alte" Beschluss weiterhin bestand>

Danke im voraus für hoffentlich hilfreiche Antworten!


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