Anerkennung Unfallfolgen (Antragstellung / Widerspruch)

Schlemmer Uwe @, Dresden, Tuesday, 24.01.2006, 15:18 (vor 6675 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
danke für deine Antwort. Zur Zeit steh ich in keinem AV. Ich absolviere eine Integrationsmaßnehme über die Knappschaft weil diese bei einer Kur 2005 festgestellt haben, das ich nicht mehr körperlich schwer arbeiten darf. Macht es Sinn wenn ich einen formlosen Antrag (ich beantrage die Anerkennung der Unfallfolgen) bei der BG stell. Oder gibt es noch mehr Anlaufpunkte in dieser Richtung> Danke für Antwort
MFG
Uwe


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