Hilfe Einsicht in Personalakte (Einstellung)

pulloverschaf, Hamburg, Wednesday, 06.01.2016, 14:12 (vor 3943 Tagen)

Hallo,

kurz zum Sachverhalt: Ein gleichgestellter Bewerber hatte sich im Vorstellungsgespräch besser verkauft/vorgestellt als ein anderer Kandidat der nicht gleichgestellt ist.

Der Personalrat sieht dies genauso wie ich als SBV, jedoch sagt der Fachbereich nun Sie hätten sich die Personalakte genau angeschaut und es wären die Gründe der Gleichstellung zu sehen warum man die Kandidatin nicht nehmen sollte.

Ich habe dem Fachbereich nun mitgeteilt das dieses unerheblich ist welche Erkrankung ein Bewerber hat. Das ist aus meiner Sicht eine Diskrimierung gegen den gleichgestellten Kandidat.

Darf der Fachbereich überhaupt in diese Akten einsehen? Was kann ich nun noch als SBV tun? Was ratet Ihr mir?

Hilfe Einsicht in Personalakte

Heinrich, Wednesday, 06.01.2016, 14:47 (vor 3943 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo,

wenn sich ein interner Bewerber auf ein Stelle bewirbt, ist es üblich und auch zulässig, dass der Verantwortliche auch Einblick in die Pers-Akte nimmt, vergleichbar mit dem Einblick in alle Bewerbungsunterlagen bei externen Bewerbern.

Doch mit der Aussage des Fachbereiches hat er sich selbst ins Aus gestellt. Denn hier kann und sollte der Bewerber ggf via Anwalt wegen Diskriminierung und Verstoß gegen das AGG auf Schadenersatz klagen. Der PR sollte aus gleichem Grund einer anderen Besetzung die Zustimmung verweigern.

Weiter den BASchwb § 98 auffordern hier im Rahmen seiner Pflichten, darauf zu achten und ggf hinzuwirken, dass die Gesetze beachtet werden.

Hilfe Einsicht in Personalakte

Heinrich, Wednesday, 06.01.2016, 23:09 (vor 3943 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

noch folgendes, als Vorgesetzter dieses Fachbereichsleiter, würde ich mit diesem wrgen dieser Aussage (dummen unüberlegten Aussage) und der sich hieraus ergebenen negativen Folgen ein sehr ernsthaftes Gespräch führen, mit folgenden Aussagen, ich zweifele an seiner Befähigung für diesen Job und klar würde ich diesen für mögliche finanzielle Forderungen in regress nehmen ggf duese auch bei Bonuszahlungen negativ berücksichtigen.

Hilfe Einsicht in Personalakte

pulloverschaf, Hamburg, Thursday, 07.01.2016, 10:08 (vor 3942 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

noch folgendes, als Vorgesetzter dieses Fachbereichsleiter, würde ich mit diesem wrgen dieser Aussage (dummen unüberlegten Aussage) und der sich hieraus ergebenen negativen Folgen ein sehr ernsthaftes Gespräch führen, mit folgenden Aussagen, ich zweifele an seiner Befähigung für diesen Job und klar würde ich diesen für mögliche finanzielle Forderungen in regress nehmen ggf duese auch bei Bonuszahlungen negativ berücksichtigen.

Moin, ich danke Dir, ich werde mit unserem PR weiteres vorgehen besprechen und dagegen ggf vorgehen.

Hilfe Einsicht in Personalakte

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 07.01.2016, 14:47 (vor 3942 Tagen) @ pulloverschaf

Servus,
zusätzlich zu den bereits erfolgten Infos möchte ich dich auf folgendes hinweisen.

..... sagt der Fachbereich nun Sie hätten sich die Personalakte genau angeschaut und es wären die Gründe der Gleichstellung zu sehen warum man die Kandidatin nicht nehmen sollte.

Wie kann es sein, dass in einer Personalakte die Begründung der Gleichstellung zu sehen ist. Wenn das so ist, dass eine Kopie des Antrages in der Akte abgelegt wurde, dann hat jemand eine Fehler gemacht.
Bitte doch einfach den Kollegen, dass er unter deinem Beisein einen Blich in dies Akte wirft um zu sehen was da geschrieben ist.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Hilfe Einsicht in Personalakte

sedov, Saturday, 09.01.2016, 14:24 (vor 3940 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

........

Wie kann es sein, dass in einer Personalakte die Begründung der Gleichstellung zu sehen ist. Wenn das so ist, dass eine Kopie des Antrages in der Akte abgelegt wurde, dann hat jemand eine Fehler gemacht.
Bitte doch einfach den Kollegen, dass er unter deinem Beisein einen Blich in dies Akte wirft um zu sehen was da geschrieben ist.

Hallo zusammen,✿
Aus Erfahrung:
Vor allem aber dann auch Beweise sichern!
Falls es zu einer Klage kommt, braucht Ihr die Beweise, sonst wird später etwas anderes behauptet.
LG sedov✿

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