Ungewünschter Kandidat (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 13.01.2016, 08:19 (vor 3049 Tagen) @ Towanda

Hallo,

wieso bist Du "überfragt" ???
Es gehört nun mal zu Deinen Aufgaben, für vertretungslose, wahlfähige Betriebe so schnell wie möglich eine Wahl zu organisieren.
Dazu gehört, auch im Vorfeld für eine Wahl und für entsprechende Kandidaturen zu werben.

Das Recht ist da eindeutig. Die Vertretung durch die Stufenvertretung ist keine Regel-Option, sondern die Ausnahme. Es gibt hier auch weder für Mandatsträger noch für die Betroffenen eine Wahlmöglichkeit. Sind die Voraussetzungen für eine Wahl gegeben, muß diese von der Stufenvertretung eingeleitet werden, sonst begeht die Stufenvertretung einen Pflichtverstoß. Und wenn Du gar nichts tust, kann natürlich auch evtl. vor Ort die Wahl auch komplett an Dir vorbei organisiert werden.

Wenn der Mehrheit der Betroffenen angeblich der Kandidat nicht passt, muß diese Mehrheit schon irgendwie selbst den Ar... hochkriegen in Form von Kandidaturen oder aber zumindest Kandidaten-/Kandidatinnenvorschlägen - ggfs. von nicht schwerbehinderten Beschäftigten.

--
&Tschüß

Wolfgang


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