Einsatzeingeschränkte/ Schwerbehinderte (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 16.01.2016, 13:56 (vor 3046 Tagen) @ Uwe64

Hallo,

wenn man den § 22 aufmerksam liest und nichts hineininterpretiert, was da nicht steht, ist er doch relativ klar.

Es geht um gesundheitliche Einschränkungen in Bezug auf die geschuldeten arbeitsvertraglichen Pflichten. Der TV schreibt an keiner Stelle, daß für die Anwendung des § 22 eine anerkannte Schwerbehinderung vorliegen muß.

Wer also im Sinne des TV "leistungseingeschränkt" ist, muß kein sbM sein.
Wer sbM ist, muß aber nicht automatisch "leistungseingeschränkt" isd § 22 sein.

--
&Tschüß

Wolfgang


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