Eingetragener Verein kann öffentlicher Dienst sein? (Allgemeines)
Hallo,
"öffentlicher Arbeitgeber" ist in § 71 Abs. 3 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__71.html
abschließend definiert.
Ein e.V. kann per Definition kein öffentlicher Arbeitgeber iSd SGB IX sein.
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&Tschüß
Wolfgang