Schulungsmaßnahme 2.Stellvertreter (Stellvertreter/in)
Hallo Forumteilnehmer,
bin SBV,haben 2 Stellvertreter. Da der 1.Stellvertreter ( wenig Interesse )seit länger Zeit im Krankenstand ist,und dies auch weiterhin sein wird, interessiert sich der 2.Stellvertreter für die Schwerbehindertentätigkeit.
Würde den 2.Stellvertreter gern zu einem Grundlagenseminar schicken.
Frag: Müsste der 1.Stellvertreter sein Amt niederlegen, dass der 2.Stellvertreter nachrücken kann?
Danke im voraus.
Gruß Lombardi