Beamter stellt Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 16.02.2016, 14:13 (vor 2997 Tagen) @ SBV Bea

Moin Moin Bea,

es muss bei einer Gleichstellung immer um 2 Sachverhalte gehen, die auch in Kombination vorliegen können:
1. der Arbeitsplatz ist aufgrund der behinderungsbedingten Auswirkungen gefährdet
2. es wird aufgrund der behinderungsbedingten Auswirkungen ein neuer Arbeitsplatz benötigt.
Dieses gilt grundsätzlich unabhängig vom Status als Beamter, allerdings hat dieser einen sehr hohen Kündigungsschutz, daher scheidet die Gefährdung unter 1. oft aus.
Sollte er aber beispielsweise oft und lange krank sein und ihm daher die Frühpensionierung drohen, schützt ihn davor der Kündigungsschutz nicht und er benötigt zur Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses die Schutzrechte der Schwerbehinderten, um leichter aus der Gefährdungssituation hinaus in eine leidensgerechte Tätigkeit zu kommen.
Daher gilt, wenn er einen neuen Arbeitsplatz aufgrund der Einschränkungen benötigt, ist die Gleichstellung aufgrund der leichteren Vermittelbarkeit gerechtfertigt.

Sollte dieses aber nur ein Wunsch von ihm sein, um unabhängig von den Einschränkungen leichter beruflich voranzukommen, wird der Antrag wahrscheinlich abgelehnt werden.

Ich hoffe, dieses hilft Dir weiter.

Liebe Grüße

Hendrik


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